Der Integrationsfachdienst – »IFD« – ist zuständig für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wir beraten behinderte Menschen, die arbeitssuchend sind oder sich in Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen befinden.
Der »IFD« berät und begleitet außerdem Menschen mit Behinderung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und ist auch für alle Arbeitgeber, die diesen Personenkreis beschäftigen ein kompetenter Ansprechpartner.